1. Für alle Geschäfte gelten allein unsere Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers verpflichteten uns nicht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die deutsche Fassung unserer Geschäftsbedingungen hat Vorrang vor einer fremdsprachigen.
2. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Erzenhausen. Mit kaufmännischen Vertragspartnern ist Kaiserslautern Gerichtsstand, ebenso mit Vertragspartnern ohne allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt deutsches Recht.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, sind sie durch wirksame zu erstatten, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommen. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
Um uns und Ihnen den Ablauf im Lager zügiger und angenehmer zu gestalten, bitten wir Sie, folgende Regeln zu beachten:
1.
Bitte warten Sie im vorgesehenen Bereich bis Sie bedient
werden. Wir sind stets bemüht, lange Wartezeiten zu vermeiden.
2. Melden Sie sich bei
unserem Personal ordnungsgemäß an, d.h. unter dem Namen oder der Organisation,
unter der das Material bestellt wurde. Liegt keine Reservierung vor, so
füllen Sie die dafür ausgelegten Formulare aus. Bitte haben Sie Verständnis
dafür, dass bei Engpässen die Reservierungen vorgehen.
3.
Halten Sie stets Ausweispapiere zur Personenüberprüfung
bereit. Im gemeinsamen Interesse gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist
besser.
4. Betreten Sie während der
Bearbeitung Ihres Auftrags das Lager nur nach Aufforderung durch das
Personal. Den Anweisungen des Lagerpersonals ist unbedingt Folge zu leisten!
5.1.
Das für Sie bestimmte Material wird Ihnen mit
dazugehörendem Lieferschein zur Ladezone gebracht, von wo aus Sie es in Ihr
Fahrzeug laden können.
Überprüfen Sie die Vollständigkeit und Funktionsbereitschaft Ihrer Anlage und
unterschreiben Sie den Lieferschein.
Für Bedienfehler und Schäden durch grobe Fahrlässigkeit übernehmen wir keine
Haftung. Es ist dem Mieter strengstens untersagt, ohne Genehmigung die
ausgegeben Geräte zu modifizieren (ändern der Verkabelung in den Racks,
herausnehmen von Einzelgeräten oder Tauschen mit Fremdgeräten). Die
Wiederinstandsetzung veränderter Anlagen verursacht Zusatzkosten, die Ihnen in
Rechnung gestellt werden. Bedienen Sie sie sich bei vor Ort auftretenden
Problemen unserer Hotline (0177-6597620).
Bei Fragen zur Handhabung der gemieteten Gegenstände wenden Sie sich bitte an
unsere Mitarbeiter.
5.2. Bei bewegten Lichteffekten bitten wir zu
beachten, dass diese Geräte äußerst vorsichtig zu transportieren sind. Für
geplatzte Leuchten übernehmen wir keine Haftung. Versichern Sie sich beim
Abholen über die Funktionsfähigkeit dieser Geräte.
6. Halten Sie sich bei der Vereinbarung des
Rückgabetermins bitte an den abgesprochenen Zeitpunkt. Sollten Sie wider
Erwarten die Absprache nicht einhalten können, setzen Sie sich bitte
rechtzeitig mit uns in Verbindung.
Bei Überschreitung der Frist ohne dringenden Grund und Absprache müssen wir
Ihnen die entsprechende Zeit auf die Miete anrechnen, bzw. haften Sie für
Ausfälle nachfolgender Vermietungen aufgrund Ihrer Verspätung!
7.1. Bei Rückgabe der Geräte testen wir diese
kurz auf Funktion. Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dieser
Überprüfung beizuwohnen.
Das Kleinmaterial soll im gleichen Zustand wie herausgegeben wieder
zurückgebracht werden (aufgerollte Kabel in dafür vorgesehenen Behältern).
Für das Aufwickeln von Kabeln unsererseits bei Rückgabe veranschlagen wir eine
Gebühr von € 2.50 pro Kabel.
7.2. Halten Sie sich auch beim Abholtermin an die
getroffene Absprache, da ansonsten bei Verspätung nach angemessener Wartefrist
die Reservierung wieder aufgehoben wird. Wollen Sie Anlagen ohne Absprache
früher abholen, kann es vorkommen, dass das Material entweder noch nicht zur
Verfügung steht oder noch nicht gerichtet wurde. Dies verursacht Ihnen
unnötige Wartezeiten.
Der Mieter hat den Mietgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand und mit dem
gleichen Sauberkeitsgrad wie bei der Gestellung zurückzugeben. Andernfalls
berechnen wir eine Grundreinigungsgebühr bzw. Schäden nach Aufwand.
8. Die Bezahlung des Mietvorgangs erfolgt generell durch Vorkasse bar.
Ausnahmen finden nur nach schriftlicher Vereinbarung statt.
Sie können erst wieder Material bei uns mieten, wenn Ihre vorherige Vermietung
abgeschlossen ist (ordnungsgemäße Rückgabe und Bezahlung) Ausnahmen nur nach
Vereinbarung.
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